• Rechtsanwalt

    Akad. gepr. Absolvent des Universitätslehrganges für Europarecht

    Geboren 1959 in Linz

    1978 – 1982 Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes Kepler Universität in Linz

    1982 – 1986 Ausbildung zum Notar und Substitut in Ottensheim

    1987 Verteidiger in Strafsachen

    1991 – 1996 Rechtsanwaltsanwärter bei Dr. Alex Amann

    1996 Übernahme dieser Kanzlei

    1997 Ausbildung zum akademisch geprüften Absolvent d. Univ. Lehrganges f. Europarecht

    Ohne seine Mitarbeiter ist kein Unternehmen erfolgreich – dies gilt natürlich auch für unsere Kanzlei. Unverzichtbar sind unsere Rechtsanwaltsfachangestellten und sonstigen Mitarbeiter, die mit ihrer Freundlichkeit, ihrer Professionalität und Verlässlichkeit für eine rasche und sorgfältige Bearbeitung Ihrer Anliegen sorgen.

  • Buchhaltung

Philosophie



Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die praxisnahe Lösung rechtlicher Fragen. Unser Ziel ist es, einen Rechtsstreit schon im Vorfeld zu vermeiden. Ist dieser jedoch unumgänglich, sorgen wir für Ihre umfassende juristische Unterstützung.

Überwiegend kümmern wir uns um die Gestaltung von Verträgen jeder Art, die Begleitung bei Unternehmensgründung oder die Abwicklung von Verlassenschaften. Sollte es notwenig sein, betreuen wir auch ein etwaiges Insolvenzverfahren, führen Verhandlungen mit Gläubigern und wickeln gemeinsam mit Ihnen den Zahungplan ab.

Ebenfalls stehen wir Ihnen als Rechtsbeistand nach einem Unfall zur Seite. Wir kümmern uns um Gutachten und unterstützen Sie beim Kontakt mit Versicherungen und der Geltendmachung Ihrer Ansprüche – falls nötig vertreten wir Sie auch in einem allfälligen Strafverfahren.

Wir sorgen dafür, dass die finanziellen Risiken überschaubar bleiben. Wir machen es nicht komplizierter, als es ist. Kompetente und seriöse anwaltliche Beratung hat einen fairen, transparenten Preis. Wir gestalten unser Honorar unserer Tätigkeit angemessen. Unsere Leistungen können je nach den Anforderungen des Einzelfalles nach den gesetzlichen Regelungen des Rechtsanwaltstarifgesetzes, auf der Grundlage eines Stundenhonorars oder einer pauschalen Vereinbarung, vergütet werden.

Für die Beratung von Unternehmen bieten wir individuell abgestimmte Beratungsverträge an. Über die Gestaltungsmöglichkeiten können wir in aller Offenheit miteinander sprechen.